Mitgliedschaft

Gemeinschaftlicher Anbau

Die aktive Beteiligung am gemeinschaftlichen Anbau ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung. Mitglieder wirken im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben am Anbauprozess mit und erhalten somit Zugang zu kontrolliert angebautem Cannabis.

Details zur Mitgliedschaft

Mitglieder müssen über 21 Jahre sein.
Der Antrag auf die erforderliche Anbaulizenz befindet sich derzeit in behördlicher Bearbeitung. Während dieser Phase ist eine Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung gegen eine einmalige Anmeldegebühr von 15 € möglich. Zusätzlich wird ein monatlicher Beitrag von 25 € erhoben, der für den organisatorischen Aufbau und die Weiterentwicklung der Anbauvereinigung bis zum Beginn der Cannabisabgabe genutzt wird.

Nach dem Start der Abgabe können Mitglieder ab 21 Jahren bis zu 50 g Cannabis pro Monat beziehen. Die Kostenstruktur orientiert sich an der jeweils bezogenen Menge. Die Mindestlaufzeit beträgt drei Monate.

Die Registrierung erfolgt über die Verwaltungssoftware Cannanas. Detaillierte Regelungen sind dort in der Beitragsordnung festgehalten und werden zur Verfügung gestellt. Schließlich werden Anfragen zur Mitgliedschaft individuell geprüft, eine Rückmeldung erfolgt nach Abschluss des Prüfverfahrens. Zudem können weitere Informationen in den FAQ gefunden oder direkt erfragt werden.

Zur Registrierung