Wird schon Cannabis Angebaut und Ausgegeben?
Nein, die Abgabe von Cannabis an Mitglieder beginnt, sobald der Verein die behördliche Genehmigung erhalten hat und eine ausreichende Menge an Cannabis vorhanden ist. Wir benachrichtigen per E-Mail und APP wenn die Abgabe startet.
Ab wann kann man Mitglied werden?
Ab sofort kannst du Mitglied werden.
Wie werde ich Mitglied?
Um Mitglied zu werden, kannst du diesem Link zur Cananas-App folgen. Über die App kannst du dich registrieren und Mitglied im Verein werden.
Wo wird die Abgabestelle sein?
Die Abgabestelle wird im Kreis Miltenberg liegen.
Wie viel Cannabis darf ich als Mitglied erhalten?
Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat erhalten. Für Heranwachsende (18–21 Jahre) gelten reduzierte Mengen von 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Monat.
Der THC-Gehalt des Cannabis für Heranwachsende darf 10 % nicht überschreiten.
Was sind die Kosten für die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kostet:
⁕ Einmalige Aufnahmegebühr: 15 EUR (Ab Anbaulizenz 50 EUR)
⁕ Monatlicher Beitrag: 25 EUR
⁕ Ab Cannabisabgabe startet, werden zusätzliche Paketpreise angeboten.
⁕ Aufbau Spezial: Einmalige Zahlung – keine versteckten Kosten! Ab dem Start der Cannabis-Ausgabe erhältst du für 12 Monate monatlich 15g, 30g oder 50g Cannabis. Die Aufnahmegebühr ist inklusive.
Mit deiner Zahlung unterstützt du aktiv den Aufbau unseres Vereins
Wie kann ich die „AufbauSpezial“- Mitgliedschaft erhalten?
Schreibe uns gerne an und wir sprechen mit dir alles durch.
Was ist eine freiwillige Einlage?
Eine freiwillige Einlage ist ein Beitrag, den du dem Verein insbesondere für den Aufbau zur Verfügung stellst und der zinslos zurückgezahlt werden kann, sobald der Verein finanziell dazu in der Lage ist. Die Bedingungen werden vertraglich festgehalten. Spricht dich das an, dann komm gerne per E-Mail auf uns zu.
Kann ich an den Verein spenden?
Ja, du kannst den Verein gerne durch eine finanzielle Spende (ohne Spendenquittung, da der Verein keine Gemeinnützigkeit besitzt) auf das Vereinskonto unterstützten.
Wer kann Mitglied in einer Cannabis-Anbauvereinigung werden?
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können.
Wie viele Mitglieder darf eine Anbauvereinigung maximal haben?
Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Um Anschubskosten und Risiken zu minimieren, haben wir uns entschlossen vorerst nur 250 Mitglieder aufzunehmen. Wir wollen organisch auf 500 Mitglieder wachsen.
Welche Nachweise muss ich bei der Anmeldung erbringen?
Zur Anmeldung muss ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument vorgelegt werden, um Alter und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Erst nach diesem Schritt kann die Mitgliedschaft endgültig bestätigt werden.
Gibt es eine Mindestdauer für die Mitgliedschaft?
Ja, bei Vereinen muss in der Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorgesehen sein.
Ab dem 4. Monat kannst du deine Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen.
Was passiert, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
In diesem Fall endet die Mitgliedschaft automatisch, da die Voraussetzung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland nicht mehr erfüllt ist.
Kann ich als Mitglied auf die Anbauflächen oder die Räumlichkeiten der Vereinigung zugreifen?
Der Zutritt zum befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung ist grundsätzlich auf Mitglieder beschränkt. Kinder und Jugendliche dürfen keinen Zutritt haben. Menschen, die Stecklinge und Samen beziehen möchten können dies ebenfalls in der Anbauvereinigung tun.
Muss ich als Mitglied aktiv an der Kultivierung mitwirken?
Ja, Mitglieder sind gesetzlich verpflichtet, aktiv am gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis mitzuwirken.
Es folgt noch ein Mitwirkungskonzept, welches von der bayrischen Behörde für die Lizenz gefordert ist. „Mitglied kann nur sein, der beim gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis aktiv mitwirkt“ KCanG § 17 (2).
Dieses Konzept ist momentan noch in der Erarbeitung. Wir versuchen es auf der einen Seite für alle Mitglieder so praktikabel wie möglich zu gestalten und auf der anderen Seite einen Anbau unter professionellen und hygienischen Bedingungen zu gewährleisten. Letztendlich entscheidet jedoch die Behörde, was „Mitwirkung“ bedeutet – habt also bitte noch etwas Geduld.
Welche Rolle spielt der Präventionsbeauftragte in der Anbauvereinigung?
Der Präventionsbeauftragte ist für die Suchtprävention zuständig, erarbeitet das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept mit aus und steht den Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung. Er muss entsprechende Schulungen nachweisen können. Außerdem leitet der Präventionsbeauftragte bei Bedarf an offizielle Suchtberatungsstellen weiter.
Gibt es ein Präventionskonzept?
Ja, es gibt ein Präventionskonzept, Auszüge daraus sind hier einsehbar.
Wie oft finden Mitgliederversammlungen statt und werde ich informiert?
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt, möglichst im ersten Quartal. Der Vorstand kann jedoch jederzeit zusätzliche Versammlungen einberufen, wenn es für den Vereinszweck notwendig ist. Mitglieder werden per E-Mail unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen über die Versammlung informiert.
Welche Pflichten habe ich als Mitglied in Bezug auf den Umgang mit Cannabis?
Mitglieder dürfen Cannabis, das sie von der Anbauvereinigung erhalten haben, nicht an Dritte weitergeben. Außerdem sind der Versand und die Lieferung von Cannabis verboten.
Kann ich in mehreren Anbauvereinigungen gleichzeitig Mitglied sein?
Nein, eine Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Eine schriftliche oder elektronische Selbstauskunft darüber ist erforderlich.
Darf ich das Cannabis außerhalb der Anbauvereinigung konsumieren?
Der Konsum von Cannabis ist an öffentliche und gesetzliche Einschränkungen gebunden, beispielsweise ist der Konsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und in Fußgängerzonen verboten.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft beenden?
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
⁕ Kündigungsfrist: Vier Wochen zum Monatsende
⁕ Mindestlaufzeit: Drei Monate