Erfahre mehr über deine Rechte und Pflichten im Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Antworten auf häufig gestellte Fragen/ FAQ findest du hier:
Wird schon Cannabis angebaut und abgegeben?
Nein, die Abgabe von Cannabis an Mitglieder beginnt, sobald der Verein die behördliche Genehmigung erhalten hat und eine ausreichende Menge an Cannabis vorhanden ist. Weitere Informationen dazu finden sich in der Roadmap.
Ab wann kann man Mitglied werden?
Eine Mitgliedschaft ist ab jetzt möglich.
Wie wird man Mitglied?
Eine Registrierung erfolgt über diesen Link zu Cannanas – einer Verwaltungssoftware für Anbauvereinigungen.
Wer kann Mitglied beim CSC Elsenfeld e.V. werden?
Personen, die über 21 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können.
Wo wird die Abgabestelle sein?
Die Abgabestelle wird im Kreis Miltenberg liegen.
Wie viel Cannabis dürfen Mitglieder erhalten?
Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat erhalten. Cannabis darf nicht an Dritte und insbesondere Kinder und Jugendliche weitergegeben werden.
Was sind die Kosten für die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft kostet:
⁕ Einmalige Aufnahmegebühr: 15 EUR (Ab Anbaulizenz 50 EUR)
⁕ Monatlicher Beitrag: 25 EUR
⁕ Ab Cannabisabgabe, werden zusätzliche Paketpreise angeboten.
⁕ AufbauSpezial: Die Zahlung erfolgt einmalig im Voraus. Ab Beginn der Cannabis-Abgabe besteht für einen Zeitraum von
12 Monaten die Möglichkeit, monatlich 15 g, 30 g oder 50 g Cannabis zu beziehen. Die Aufnahmegebühr ist in der Zahlung enthalten. Die Mittel werden für den organisatorischen Aufbau der Anbauvereinigung verwendet.
Wie kann man die „AufbauSpezial“- Mitgliedschaft erhalten?
Weitere Informationen können direkt per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail erfragt werden.
Was ist eine freiwillige Einlage?
Eine freiwillige Einlage ist ein Beitrag, der dem Verein insbesondere für den Aufbau zur Verfügung gestellt und zinslos zurückgezahlt werden kann, sobald der Verein finanziell dazu in der Lage ist. Die Bedingungen werden vertraglich festgehalten. Weitere Informationen können direkt per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail erfragt werden.
Ist eine Spende an den Verein möglich?
Ja, finanzielle Spenden (ohne Spendenquittung, da der Verein keine Gemeinnützigkeit besitzt) sind auf das Vereinskonto möglich.
Wie viele Mitglieder darf eine Anbauvereinigung maximal haben?
Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Um Anschubskosten und Risiken zu minimieren, werden vorerst 250 Mitglieder aufgenommen. Die Anbauvereinigung soll organisch auf 500 Mitglieder wachsen.
Welche Nachweise müssen bei der Anmeldung erbracht werden?
Zur Anmeldung muss ein amtlicher Lichtbildausweis oder ein vergleichbares Dokument vorgelegt werden, um Alter und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Erst nach diesem Schritt kann die Mitgliedschaft endgültig bestätigt werden.
Gibt es eine Mindestdauer für die Mitgliedschaft?
Ja, in der Satzung der Vereinigung ist eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten festgelegt.
Ab dem 4. Monat kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Was passiert, wenn ein Mitglied den Wohnsitz ins Ausland verlegt?
In diesem Fall endet die Mitgliedschaft automatisch, da die Voraussetzung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland nicht mehr erfüllt ist.
Wer kann die Anbauflächen oder die Räumlichkeiten der Vereinigung betreten?
Der Zutritt zum Vereinsgelände ist grundsätzlich auf Mitglieder beschränkt – Kinder und Jugendliche haben keinen Zutritt.
Nichtmitglieder dürfen vom Verein produzierte Stecklinge und Samen in der Anbauvereinigung beziehen.
Kann man Vermehrungsmaterial von der Anbauvereinigung erhalten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Weitergabe von Vermehrungsmaterial wie Samen oder Stecklingen möglich. Mitglieder der Anbauvereinigung können im Rahmen des gemeinschaftlichen Eigenanbaus Vermehrungsmaterial erhalten. Auch Nichtmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, dürfen Samen oder Stecklinge beziehen – jedoch ausschließlich für den privaten Eigenanbau.
Der Bezug muss immer persönlich erfolgen, da Versand oder Lieferung gesetzlich verboten sind. Dabei wird das Alter sowie der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt der empfangenden Person durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kontrolliert. Pro Kalendermonat können maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge weitergegeben werden, wobei eine Kombination aus beiden auf insgesamt fünf Stück begrenzt ist.
Müssen Mitglieder aktiv an der Kultivierung mitwirken?
Ja, Mitglieder sind gesetzlich verpflichtet, 6 Stunden pro Jahr aktiv am gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis mitzuwirken. Es folgt ein Mitwirkungskonzept, das von der bayrischen Behörde für die Lizenz gefordert ist.
Es wird versucht, auf der einen Seite die Mitwirkungszeit für alle Mitglieder so praktikabel wie möglich zu gestalten und auf der anderen Seite einen Anbau unter professionellen und hygienischen Bedingungen zu gewährleisten.
Welche Rolle spielt der Präventionsbeauftragte in der Anbauvereinigung?
Der Präventionsbeauftragte ist für die Suchtprävention zuständig, erarbeitet das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept mit aus und steht den Mitgliedern als Ansprechpartner zur Verfügung. Er muss entsprechende Schulungen nachweisen können. Außerdem leitet der Präventionsbeauftragte bei Bedarf an offizielle Suchtberatungsstellen weiter.
Gibt es ein Präventionskonzept?
Ja, es gibt ein Präventionskonzept, Auszüge daraus sind hier einsehbar.
Wie häufig finden Mitgliederversammlungen statt, und wie erfolgt die Information darüber?
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt, möglichst im ersten Quartal. Der Vorstand kann jedoch jederzeit zusätzliche Versammlungen einberufen, wenn es für den Vereinszweck notwendig ist. Mitglieder werden per E-Mail über die Versammlung informiert.
Kann man in mehreren Anbauvereinigungen gleichzeitig Mitglied sein?
Nein, eine Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Eine schriftliche oder elektronische Selbstauskunft darüber ist erforderlich.
Ist der Cannabiskonsum außerhalb der Anbauvereinigung erlaubt?
Der Konsum von Cannabis unterliegt gesetzlichen Einschränkungen. Beispielsweise ist der Konsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und in Fußgängerzonen (zwischen 7 – 20 Uhr) verboten.
In der Anbauvereinigung sowie in einem Umkreis von 100 Metern ist der Konsum ebenfalls verboten.
Wie kann die Mitgliedschaft beendet werden?
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich beim Vorstand erfolgen.
⁕ Kündigungsfrist: Vier Wochen zum Monatsende
⁕ Mindestlaufzeit: Drei Monate